Die Zusammenstellung eines vollständigen und korrekten Satzes von Know-Your-Customer (KYC)- und Due-Diligence-Dokumenten ist der wichtigste vorbereitende Schritt im mauritischen Gesellschaftsgründungsprozess. Unvollständige oder unzureichende Dokumentation ist die Hauptursache für Verzögerungen bei Anträgen beim Registrar of Companies, bei der FSC und bei Banken für die Kontoeröffnung. Der mauritische Regulierungsrahmen verpflichtet alle Verwaltungsgesellschaften und Finanzinstitute zur Durchführung einer rigorosen Kunden-Due-Diligence gemäß dem Financial Intelligence and Anti-Money Laundering Act (FIAMLA) und den dazugehörigen Verordnungen.
Das bedeutet, dass jeder wirtschaftlich Berechtigte, Gesellschafter und Direktor ordnungsgemäß identifiziert und verifiziert werden muss — unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Ruf oder dem investierten Betrag. Die nachstehend dargelegten Dokumentationsanforderungen spiegeln die aktuellen FSC- und Registrar-of-Companies-Standards wider. Anforderungen können von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
Alle Dokumente müssen auf Englisch oder Französisch vorliegen oder von einer beglaubigten Übersetzung begleitet werden. Dokumente müssen von einer zuständigen Behörde beglaubigt werden — in der Regel ein Notar, ein praktizierender Anwalt oder ein autorisierter Banksachbearbeiter. Adressnachweise müssen innerhalb von 3 Monaten vor der Einreichung datiert sein.
Wir beraten jeden Kunden zu seinen spezifischen Dokumentationsanforderungen, bevor der Gründungsprozess beginnt, und stellen eine personalisierte Checkliste basierend auf der vorgeschlagenen Struktur zur Verfügung.
Für alle individuellen wirtschaftlich Berechtigten, Gesellschafter und Direktoren
Jede Person, die wirtschaftlich Berechtigter, Gesellschafter (mit direktem oder indirektem Anteil von 10%+) oder vorgeschlagener Direktor ist, muss Folgendes vorlegen: (1) Beglaubigte Kopie eines gültigen Reisepasses — muss von einem Notar, praktizierenden Anwalt oder autorisierten Banksachbearbeiter notariell beglaubigt oder zertifiziert sein. (2) Wohnsitznachweis — Stromrechnung, Kontoauszug oder offizielles Regierungsdokument, datiert innerhalb von 3 Monaten vor Einreichung. (3) Detaillierter Lebenslauf — mit beruflichem Werdegang, Qualifikationen und relevanter Erfahrung. (4) Zwei professionelle Referenzschreiben — von Bankern, Anwälten, Wirtschaftsprüfern oder anderen regulierten Fachleuten, die den Charakter und den unternehmerischen Hintergrund des Antragstellers bestätigen können. Bankreferenzschreiben werden bevorzugt. (5) Erklärung zur Mittelherkunft — Erläuterung des Ursprungs der investierten oder überwiesenen Mittel. Diese muss durch Belege unterstützt werden (Kontoauszüge, Verkaufserlöse, Gehaltsnachweise, geprüfte Konten). (6) Erklärung zur Vermögensherkunft — für UBOs mit 10% oder mehr Eigentum, die erklärt, wie sie ihr Gesamtvermögen angehäuft haben. (7) Polizeiliches Führungszeugnis — bei vielen Anträgen für wirtschaftlich Berechtigte und Direktoren erforderlich, insbesondere bei Prozessen im Zusammenhang mit Occupation Permits.
Für körperschaftliche Gesellschafter und Ketten wirtschaftlich Berechtigter
Ist ein Gesellschafter selbst eine Gesellschaft (und keine natürliche Person), muss die vollständige Unternehmenskette dokumentiert werden, bis die letztendlichen natürlichen Personen (UBOs) identifiziert sind. Erforderliche Dokumente für jede Gesellschaft in der Kette umfassen: (1) Gründungsurkunde (oder gleichwertiges Registrierungsdokument in der Gründungsjurisdiktion). (2) Certificate of Incumbency oder Certificate of Good Standing (nicht älter als 6 Monate). (3) Aktuelle Gründungsdokumente (Gesellschaftsvertrag und Satzung). (4) Direktorenregister. (5) Gesellschafterregister (mit Rückverfolgung zu allen wirtschaftlich Berechtigten mit 10% oder mehr Anteil). (6) Neueste geprüfte Jahresabschlüsse oder Management Accounts. (7) Gesellschafterbeschluss zur Genehmigung der Investition in oder Beteiligung an der mauritischen Gesellschaft. (8) KYC-Dokumente für alle letztendlichen wirtschaftlich Berechtigten (natürliche Personen) wie oben beschrieben. Wird der körperschaftliche Gesellschafter selbst von einem anerkannten Finanzregulator reguliert (z.B. FSC, FCA, MAS, SEC), kann in einigen Fällen eine vereinfachte Due Diligence anwendbar sein.
Für die vorgeschlagene mauritische Gesellschaft
Zusätzlich zum KYC für natürliche Personen und körperschaftliche Gesellschafter sind folgende gesellschaftsspezifische Dokumente und Informationen erforderlich: (1) Vorgeschlagener Gesellschaftsname (2–3 Optionen in der Reihenfolge der Präferenz angeben). (2) Vorgeschlagene Registered-Office-Adresse (wir stellen diese als Teil unseres Domizilierungsdienstes bereit). (3) Beschreibung der geplanten Geschäftstätigkeiten — was die Gesellschaft tun wird, wie sie Umsatz generiert und wo sie tätig sein wird. (4) Angaben zum vorgeschlagenen Grundkapital und zur Beteiligungsstruktur — Anzahl und Klasse der Anteile, Verteilung unter den Gesellschaftern. (5) Angaben zu den vorgeschlagenen Direktoren, einschließlich Namen, Staatsangehörigkeiten und Kontaktdaten. (6) Angaben zum vorgeschlagenen Gesellschaftssekretär (diesen Dienst erbringen wir). (7) Vorgeschlagenes Geschäftsjahresende.
Zusätzliche Dokumente für GBC-Anträge
GBC-Anträge erfordern eine umfangreichere Dokumentation als AC- oder inländische Gesellschaftsgründungen, was den höheren regulatorischen Standard der FSC widerspiegelt. Zusätzliche Anforderungen umfassen: (1) Detaillierter Geschäftsplan — einschließlich Beschreibung der geplanten Tätigkeiten, Zielmärkte, Kunden, Umsatzprognosen für 3 Jahre, wichtige Verträge oder Vereinbarungen, Erläuterung der Unternehmens- und Eigentümerstruktur sowie Beschreibung der Substanzarrangements. Der Geschäftsplan wird von der FSC kritisch geprüft. (2) Nachweis der Substanzarrangements — Büromietvertrag oder Schreiben der Verwaltungsgesellschaft zur Bestätigung des Registered Office, Arbeitsverträge für lokale Mitarbeiter oder Dienstleistungsvertrag mit der Verwaltungsgesellschaft für lokale Dienste. (3) Finanzprognosen — für die ersten 3 Betriebsjahre mit prognostizierten Umsätzen, Ausgaben und Bilanzen. (4) Angaben zu den vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfern — die FSC verlangt von GBCs die Beauftragung einer lokalen mauritischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. (5) Unternehmens- und Gesellschafterstrukturdiagramm. (6) Angaben zu etwaigen geplanten regulierten Tätigkeiten (sofern die GBC Fondsverwaltung, Anlageberatung oder andere regulierte Tätigkeiten ausüben wird, sind zusätzliche Lizenzdokumente erforderlich).
Anforderungen an Beglaubigung und Authentifizierung
Alle Kopien von Dokumenten müssen beglaubigt sein. Anerkannte Beglaubigungsstellen umfassen: Notare, praktizierende Anwälte (Barristers oder Solicitors), vereidigte Buchprüfer, autorisierte Vertreter regulierter Banken oder Konsular- bzw. Botschaftsbeamte. Beglaubigte Kopien müssen Folgendes enthalten: Stempel oder Briefkopf des Beglaubigers, Unterschrift, Beglaubigungsdatum, Name und Berufsbezeichnung des Beglaubigers sowie eine Erklärung, dass das Dokument eine wahre Kopie des Originals ist. Dokumente in anderen Sprachen als Englisch oder Französisch müssen von einer beglaubigten Übersetzung eines beeidigten Übersetzers begleitet werden. Alle Dokumente müssen aktuell sein — in der Regel innerhalb von 3 Monaten für Adressnachweise, Referenzschreiben und Certificates of Good Standing. Die FSC kann in einigen Fällen Originale zur Einsicht anfordern.
Dokumente für die Bankkontoeröffnung
Die Bankkontoeröffnung erfordert ein separates Dokumentenpaket, das die oben genannten KYC-Anforderungen weitgehend widerspiegelt, jedoch bankspezifische Formulare enthält und je nach gewählter Bank zusätzliche Anforderungen haben kann. Typische zusätzliche Bankanforderungen umfassen: (1) Ausgefüllte Kontoeröffnungsformulare (bankspezifisch). (2) Gesellschafterbeschluss zur Genehmigung der Kontoeröffnung und Benennung der Zeichnungsberechtigten. (3) Musterschriften der Zeichnungsberechtigten. (4) Beschreibung der erwarteten Art der Transaktionen (Transaktionsprofil) — Transaktionsarten, erwartete Volumina, Herkunfts- und Zielländer sowie erwarteter Umsatz. (5) Bestätigung der Geschäftstätigkeiten und des Kundenstamms. (6) Etwaige zusätzliche Due-Diligence-Anforderungen der jeweiligen Bank auf Basis ihrer Risikobewertung. Banken in Mauritius führen ihre eigene unabhängige Due Diligence durch und können Dokumente anfordern, die über die FSC-Anforderungen hinausgehen.
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