Steuervorteile und Anreize in Mauritius
Entdecken Sie die Steuervorteile von Mauritius: 15 % Körperschaftsteuer, Teilbefreiungssystem, keine Kapitalertragsteuer, keine Quellensteuer auf Dividenden und 45+ DBA.
Mauritius bietet eines der wettbewerbsfähigsten und international angesehensten Steuerregimes unter den gut regulierten internationalen Finanzzentren. Im Gegensatz zu Nullsteuer-Jurisdiktionen, die zunehmendem Druck von OECD, EU und FATF ausgesetzt sind, hat Mauritius eine seltene Balance erreicht: ein genuines wettbewerbsfähiges Steuerumfeld kombiniert mit einem substanziellen, OECD-konformen regulatorischen Rahmen, der von Banken, Investoren und Steuerbehörden weltweit anerkannt und respektiert wird. Der nominale Körperschaftsteuersatz beträgt 15% — gleichmäßig auf alle mauritischen ansässigen Gesellschaften angewendet, ohne Zuschläge oder zusätzliche Abgaben.
Für qualifizierte Global Business Companies (GBCs), die wirtschaftliche Substanzanforderungen erfüllen, kann das Teilbefreiungssystem den effektiven Steuersatz auf bestimmte Kategorien ausländischer Einkünfte — einschließlich ausländischer Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Einkünfte aus Kollektivanlagen und Einkünfte aus Finanzaktivitäten — durch eine 80-prozentige Befreiung auf qualifizierte Einkünfte reduzieren. Dies kann zu einem effektiven Steuersatz von nur 3% auf qualifizierte Einkünfte führen, vorbehaltlich der Einhaltung von Substanzanforderungen und individueller Umstände. Für Privatpersonen beträgt der persönliche Einkommensteuersatz einheitlich 15% auf das steuerpflichtige Einkommen.
Es gibt keine Kapitalertragsteuer für Personen oder Unternehmen, keine Erbschaft- oder Nachlasssteuer, keine Schenkungsteuer, keine Quellensteuer auf von einer mauritischen Gesellschaft an nicht-ansässige Aktionäre gezahlte Dividenden und keine Stempelsteuer auf Aktienübertragungen. Die Kombination dieser Merkmale mit den über 45 Doppelbesteuerungsabkommen bedeutet, dass eine mauritische Struktur, die ordnungsgemäß implementiert und konform ist, die Gesamtsteuerlast bei internationalen Geschäfts- und Investitionsströmen erheblich reduzieren kann. Alle Steuervorteile müssen im Kontext individueller Umstände, geltender Gesetzgebung und der spezifischen Transaktion oder Struktur bewertet werden.
Steuergesetze können sich ändern, und eine professionelle Beratung wird stets empfohlen.
Hauptmerkmale der Steuervorteile in Mauritius
Körperschaftsteuersatz von 15%
Ein einheitlicher Körperschaftsteuersatz von 15% gilt für alle mauritischen steueransässigen Gesellschaften. Keine Zuschläge, Solidaritätsabgaben oder zusätzliche Gebühren. Mauritius ist keine Null-Steuer-Jurisdiktion — der Satz von 15% ist genuine, aber wettbewerbsfähig.
Teilbefreiungssystem
GBCs, die Substanzanforderungen erfüllen, können von einer 80-prozentigen Teilbefreiung auf bestimmte Kategorien ausländischer Einkünfte (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Leasingeinkünfte und bestimmte Finanzdienstleistungseinkünfte) profitieren, was den effektiven Steuersatz auf qualifizierte Einkünfte potenziell auf 3% senkt. Vorbehaltlich individueller Umstände und Substanz-Compliance.
Keine Kapitalertragsteuer
Mauritius erhebt keine Kapitalertragsteuer auf die Veräußerung von Anteilen, Immobilien oder anderen Vermögensklassen — weder für Unternehmen noch für Privatpersonen. Dies ist ein wesentlicher Vorteil für Investmentholdingstrukturen.
Keine Quellensteuer auf Dividenden
Von einer mauritischen Gesellschaft an nicht-ansässige Aktionäre gezahlte Dividenden unterliegen gemäß dem nationalen Recht keiner Quellensteuer. Dies erleichtert eine steuereffiziente Repatriierung von Gewinnen an Muttergesellschaften oder Investoren in anderen Jurisdiktionen.
Keine Erbschaft- oder Nachlasssteuer
Es gibt in Mauritius keine Erbschaftsteuer, Nachlassabgabe oder Schenkungsteuer für Einwohner oder Nicht-Einwohner. Dies macht Mauritius zu einem überzeugenden Domizil für Vermögensstrukturierung und Nachlassplanung.
Einheitlicher persönlicher Einkommensteuersatz von 15%
In Mauritius ansässige Personen zahlen einen einheitlichen Satz von 15% auf das steuerpflichtige Einkommen, ohne progressive Stufen. Ausländische Einkünfte, die nicht nach Mauritius überwiesen werden, sind in der Regel nicht steuerpflichtig, vorbehaltlich individueller Umstände.
Über 45 Doppelbesteuerungsabkommen
Mauritius hat über 45 DBA mit großen Volkswirtschaften in Afrika, Asien, Europa und darüber hinaus abgeschlossen. Diese Abkommen reduzieren die Quellensteuersätze auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren — oft auf null oder nahezu null für qualifizierte Strukturen.
Steuerliche Anreize für Prioritätssektoren
Zusätzliche Steueranreize stehen für bestimmte Sektoren zur Verfügung, darunter Fintech und Innovation, Fertigung, Gesundheitswesen, erneuerbare Energien und Agrarwirtschaft. Vorbehaltlich spezifischer Eignungskriterien und regelmäßiger Überprüfung.
OECD-konform
Mauritius steht auf keiner OECD-, EU- oder FATF-Schwarzen Liste. Sein Steuerrahmen ist BEPS-konform und es nimmt am Common Reporting Standard (CRS) und am automatischen Informationsaustausch teil.
So profitieren Sie von Steueranreizen in Mauritius
Steuerpositionsanalyse
Wir analysieren Ihre aktuelle Unternehmensstruktur, Steuerposition, Einkommensströme und die beteiligten Jurisdiktionen, um die potenziellen Steuervorteile einer mauritischen Struktur zu identifizieren.
Strukturdesign
Wir gestalten die optimale Unternehmensstruktur — typischerweise zentriert auf ein GBC — um die Steuereffiziens zu maximieren und dabei die vollständige Compliance mit Substanzanforderungen und geltender Gesetzgebung sicherzustellen.
DBA-Kartierung
Wir kartieren die anwendbaren DBA für Ihre Einkommensströme und berechnen die potenziellen Quellensteuereinsparungen auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus Abkommenspartnerländern.
Substanzplanung
Wir gestalten die Substanzvereinbarungen, die erforderlich sind, um den Teilbefreiungsanspruch zu stützen, einschließlich lokaler Direktoren, Mitarbeiter, Büroflächen und operativer Aktivitäten in Mauritius.
Umsetzung
Wir setzen die Struktur um durch Gesellschaftsgründung, FSC-Lizenzierung, Kontoeröffnung und Einrichtung von Substanzvereinbarungen.
Steuererklärung & Compliance
Wir erstellen und reichen jährliche Körperschaftsteuererklärungen bei der MRA ein, beanspruchen die Teilbefreiung auf qualifizierte Einkünfte und erhalten Steueransässigkeitsbescheinigungen für DBA-Zwecke.
Laufende Überwachung
Wir überwachen die mauritische Steuergesetzgebung, DBA-Entwicklungen und OECD/BEPS-Änderungen. Wir beraten proaktiv zu Änderungen, die Ihre Steuerposition beeinflussen könnten.
Anforderungen für Steuervorteile in Mauritius
- Details zur aktuellen Unternehmensstruktur und Steuerposition in allen relevanten Jurisdiktionen
- Einkommensprognosen nach Typ (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Handelseinkünfte) und Quellenland
- Details zu Zielinvestitionsjurisdiktionen und anwendbaren Quellensteuersätzen
- Informationen zu bestehenden DBA-Positionen und -Strukturen
- Details zu geplanten Substanzvereinbarungen
- Persönliche Steuerdetails für einzelne Aktionäre oder wirtschaftlich Berechtigte
- Details zu bestehenden Steuerbescheiden oder Vorabverständigungsvereinbarungen
Frequently Asked Questions About Steuervorteile und Anreize in Mauritius
Gilt Mauritius als Steueroase?
Nein. Mauritius ist keine Steueroase. Es verfügt über einen echten Körperschaftsteuersatz von 15% und einen robusten regulatorischen Rahmen. Es steht auf keiner OECD-, EU- oder FATF-Schwarzen Liste. Es nimmt am Common Reporting Standard und am automatischen Informationsaustausch teil. Das Teilbefreiungssystem ist ein legitimer Anreiz für qualifizierte Strukturen, die Substanzanforderungen erfüllen.
Was ist das Teilbefreiungssystem?
Das Teilbefreiungssystem erlaubt es GBCs, die Substanzanforderungen erfüllen, 80% bestimmter Kategorien ausländischer Einkünfte von der mauritischen Steuer zu befreien. Zu den berechtigten Einkommenskategorien gehören ausländische Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Einkünfte aus Kollektivanlagen, Einkünfte aus Leasingaktivitäten und Einkünfte aus Finanzdienstleistungen. Das Ergebnis kann ein effektiver Steuersatz von 3% auf qualifizierte Einkünfte sein, vorbehaltlich Compliance und individueller Umstände.
Gibt es eine Mindeststeuer für mauritische Gesellschaften?
Es gibt keine gesetzliche Mindeststeuer für mauritische Gesellschaften. Die Teilbefreiung und andere Steuervorteile setzen jedoch voraus, dass Substanzanforderungen erfüllt und alle anwendbaren Gesetze eingehalten werden. Gesellschaften, die Substanzanforderungen nicht erfüllen, werden zum Standardsatz von 15% auf ihr volles Einkommen besteuert.
Gibt es branchenspezifische Steueranreize?
Ja. Mauritius führt regelmäßig branchenspezifische Anreize für Prioritätsindustrien ein. Dazu gehörten erhöhte Abzüge für FuE, Investitionssteuergutschriften für Fertigung und grüne Energie sowie reduzierte Sätze für bestimmte Aktivitäten. Kontaktieren Sie uns für die aktuellen Anreize, die für Ihre Branche relevant sind.
Wie werden von einer mauritischen Gesellschaft empfangene Dividenden besteuert?
Ausländische Dividenden, die ein mauritisches GBC von einer ausländischen Tochtergesellschaft erhält, sind im Allgemeinen nach dem Teilbefreiungssystem (80% Befreiung) befreit, sofern das GBC Substanzanforderungen erfüllt. Inländische Dividenden, die von anderen mauritischen Gesellschaften empfangen werden, sind im Allgemeinen von weiterer Steuer befreit.
Kann ich einen Steuerbescheid von der MRA erhalten?
Ja. Die Mauritius Revenue Authority stellt Vorab-Steuerbescheide zu bestimmten Transaktionen und Strukturen aus. Ein Vorab-Bescheid bietet Sicherheit über die steuerliche Behandlung vor Ausführung einer Transaktion. Wir unterstützen bei der Vorbereitung und Einreichung von Vorab-Bescheid-Anträgen.