Die Gründung einer Gesellschaft in Mauritius ist ein strukturierter, professionell geführter Prozess mit klaren Schritten, definierten Zeitplänen und expliziten Dokumentationsanforderungen. Obwohl der Prozess vollständig aus der Ferne abgewickelt werden kann — alle Dokumente werden elektronisch eingereicht und unser Team übernimmt alle lokalen Behördenkontakte —, sind Vorbereitung und Planung unerlässlich, um Verzögerungen zu vermeiden. Der Gesamtzeitraum von der ersten Kontaktaufnahme bis zu einer vollständig betriebsbereiten Gesellschaft mit Bankkonto reicht von ca.
3 Wochen für eine einfache inländische Gesellschaft bis zu 8–12 Wochen für eine GBC mit FSC-Lizenzierung und Bankkonto. Dieser Leitfaden erläutert jeden Schritt im Detail und erklärt, was erforderlich ist, wer was tut und wie lange jede Phase dauert. Er umfasst die gängigsten mauritischen Gesellschaftsformen: die Global Business Company (GBC), die Authorized Company (AC) und die inländische Gesellschaft.
Wo sich die Schritte je nach Gesellschaftsform unterscheiden, wird dies vermerkt. Unser Team verwaltet den gesamten Prozess in Ihrem Namen — von der ersten Strukturierungsberatung über die Gründung bis zur laufenden Compliance. Sie müssen zu keinem Zeitpunkt persönlich in Mauritius anwesend sein.
Schritt 1: Ziele definieren und Struktur bewerten
Bevor irgendwelche Dokumente vorbereitet werden, nehmen wir uns Zeit, Ihre Geschäftsziele, Zielmärkte, Einkommensflüsse und Steuerplanungsziele zu verstehen. Dies bestimmt den optimalen Gesellschaftstyp und die Struktur. Zentrale Fragen sind: Benötigen Sie DBA-Zugang (spricht für GBC)? Wird es aktive Geschäftstätigkeiten in Mauritius geben? In welche Länder werden Sie investieren oder von wo aus tätig sein? Gibt es spezifische regulatorische Anforderungen für Ihre Tätigkeiten (Fondsverwaltung, Versicherung usw.)? Beabsichtigen Sie, persönlich nach Mauritius zu ziehen? Diese erste Beurteilung dauert in der Regel 1–3 Tage und führt zu einer klaren Strukturierungsempfehlung.
Schritt 2: Gesellschaftsform wählen
Je nach Ihren Zielen: Global Business Company (GBC): für DBA-Zugang, steuerlichen Wohnsitz und das Teilfreistellungssystem. Erfordert FSC-Lizenzierung und wirtschaftliche Substanz. Authorized Company (AC): für internationale Tätigkeiten ohne DBA-Zugang. Einfacher und günstiger. Inländische Gesellschaft: für lokale mauritische Tätigkeiten. Unkomplizierte Gründung nach dem Companies Act 2001. Andere Strukturen (Limited Partnership, PCC, VCC, Trust, Foundation) können für bestimmte Zwecke geeignet sein. Wir stellen vor Ihrer Entscheidung eine schriftliche Strukturierungsempfehlung mit Kostenvergleich zur Verfügung.
Schritt 3: Eine lizenzierte Verwaltungsgesellschaft beauftragen
Alle GBCs und ACs müssen von einer lizenzierten Verwaltungsgesellschaft in Mauritius verwaltet werden. Die Verwaltungsgesellschaft fungiert als eingetragener Vertreter, verwaltet die FSC-Lizenzierung, erbringt Registered-Office-Dienstleistungen und überwacht die laufende Compliance. Wir fungieren als Ihre lizenzierte Verwaltungsgesellschaft. Im Dienstleistungsvertrag werden der Leistungsumfang, Gebühren und Verantwortlichkeiten festgelegt. Dieser Schritt wird abgeschlossen, bevor Anträge gestellt werden.
Schritt 4: KYC-Dokumentation vorbereiten und einreichen
Dies ist oft der zeitaufwändigste Schritt und derjenige, der am stärkstem zu Verzögerungen neigt. Alle wirtschaftlich Berechtigten, Gesellschafter, Direktoren und (bei GBCs) Treuhänder müssen Folgendes vorlegen: beglaubigte Reisepasskopien, Wohnsitznachweis (Stromrechnung oder Kontoauszug, nicht älter als 3 Monate), detaillierter Lebenslauf, zwei professionelle Referenzschreiben oder Bankreferenzen, Erklärung über die Herkunft der Mittel mit Belegen sowie eine Erklärung über die Vermögensherkunft. Körperschaftliche Gesellschafter müssen zusätzlich vorlegen: Gründungsurkunde, Certificate of Incumbency, Gesellschafter- und Direktorenregister, geprüfte Jahresabschlüsse sowie Gesellschafterbeschlüsse zur Genehmigung der Investition.
Schritt 5: Firmennamen reservieren
Wir führen eine Namensverfügbarkeitsprüfung beim Registrar of Companies durch und stellen einen Namensreservierungsantrag. Wir empfehlen, 2–3 Namensoptionen in der Reihenfolge Ihrer Präferenz anzugeben, um Verzögerungen zu vermeiden, falls die erste Wahl nicht verfügbar ist. Eine Namensreservierung ist für einen begrenzten Zeitraum gültig, innerhalb dessen der formelle Gründungsantrag eingereicht werden muss. Die Namensreservierung ist in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen abgeschlossen.
Schritt 6: Gründungsdokumente vorbereiten
Wir bereiten alle erforderlichen Gründungsdokumente vor: die Gesellschaftssatzung (Gesellschaftsvertrag/Articles of Association), anfängliche Vorstands- und Gesellschafterbeschlüsse, Aktienzeichnungsvereinbarungen sowie bei GBCs und ACs den FSC-Antrag und begleitende Anlagen einschließlich des Geschäftsplans. Bei GBCs muss der Geschäftsplan detailliert sein — er muss die geplanten Tätigkeiten der Gesellschaft, Zielmärkte, Einnahmenmodell, Finanzprognosen, Substanzarrangements und Corporate-Governance-Rahmen abdecken. Wir erstellen und prüfen alle Dokumente vor der Einreichung.
Schritt 7: Beim Registrar of Companies und der FSC einreichen
Bei inländischen Gesellschaften: Wir reichen die Gründungsdokumente beim Registrar of Companies ein. Die Registrierung dauert in der Regel 2–5 Werktage. Bei GBCs und ACs: Wir reichen den FSC-Antrag gleichzeitig mit der Einreichung beim Registrar of Companies ein. Die FSC-Prüfung für eine GBC dauert bei einem vollständigen, gut dokumentierten Antrag in der Regel 2–4 Wochen. Die FSC kann Rückfragen stellen — wir antworten umgehend, um Verzögerungen zu minimieren. Bei ACs ist die Registrierung im Allgemeinen schneller (1–2 Wochen).
Schritt 8: Gründungsdokumente und FSC-Lizenz erhalten
Nach der Genehmigung: Der Registrar stellt eine Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation) aus. Die FSC stellt die GBC- oder AC-Lizenzbescheinigung aus. Wir stellen alle Gründungsdokumente zusammen und übergeben sie: Gründungsurkunde, FSC-Lizenz, Satzung, anfängliche Beschlüsse, Aktionärszertifikate sowie das Direktoren- und Gesellschafterregister. Zu diesem Zeitpunkt ist die Gesellschaft rechtlich gegründet und lizenziert. Sie kann nun Verträge unterzeichnen, Transaktionen eingehen und mit der Bankkontoeröffnung beginnen.
Schritt 9: Ein Firmenkonto eröffnen
Die Bankkontoeröffnung ist ein von der Gründung getrennter Prozess und dauert in der Regel 4–8 Wochen. Wir unterstützen bei der Auswahl der am besten geeigneten Bank basierend auf Ihrem Gesellschaftstyp, Transaktionsvolumen, benötigten Währungen und der Branche. Wir erstellen das Bankkontoeröffnungspaket — in der Regel KYC-Dokumente, Geschäftsplan, Gründungsdokumente und ausgefüllte Bankformulare — und reichen es bei der ausgewählten Bank ein. Banken führen ihre eigene Due Diligence durch und können zusätzliche Informationen anfordern. Wir verwalten die gesamte Bankkommunikation.
Schritt 10: Post-Gründung und operativer Aufbau
Nach Gründung und Lizenzierung schließen wir den operativen Aufbau ab: MRA-Steuerregistrierung, Einrichtung der Buchhaltung und des Kontenrahmens, Etablierung von Substanzarrangements für GBCs (Bürozugang, lokale Direktoren, sofern noch nicht beauftragt), Einrichtung der Gesellschaftssekretariatsfunktion, Entwurf der ersten Beschlüsse des Vorstands zur Aufnahme des Betriebs sowie Initiierung des Compliance-Kalenders. Ihre mauritische Gesellschaft ist nun vollständig operativ und bereit, die Geschäftstätigkeit aufzunehmen.
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