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Holdingstruktur in Mauritius

Holdinggesellschaft in Mauritius

Verwalten Sie Investitionen, Tochtergesellschaften und geistiges Eigentum durch eine mauritische Holdinggesellschaft. Profitieren Sie von 45+ DBA und einem günstigen Steuerumfeld.

Mauritius ist eine der etabliertesten und meistgenutzten Jurisdiktionen weltweit für internationale Holdinggesellschaftsstrukturen. Die Kombination aus einem breiten Doppelbesteuerungsabkommen-Netzwerk (mehr als 45 Länder), keiner Kapitalertragssteuer, keiner Quellensteuer auf an gebietsfremde Aktionäre ausgeschüttete Dividenden, einem teilweisen Befreiungssystem für qualifizierte ausländische Einkünfte und einem modernen, FSC-beaufsichtigten Rechtsrahmen macht Mauritius zu einer überzeugenden Wahl für Investoren, die Investitionen in Afrika, Asien und darüber hinaus strukturieren. Eine mauritische Holdinggesellschaft wird in der Regel als Global Business Company (GBC) nach dem Financial Services Act 2007 und dem Companies Act 2001 strukturiert.

Die GBC kann Anteile an Tochtergesellschaften, Schuldtitel, geistiges Eigentum, Immobilienbeteiligungen und andere Vermögenswerte halten. Von Tochtergesellschaften erhaltene Einkünfte – einschließlich Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren – können von reduzierten Quellensteuern nach anwendbaren DBA profitieren, und qualifizierte ausländische Einkünfte können vom teilweisen Befreiungssystem des mauritischen Steuersystems profitieren – vorbehaltlich der erforderlichen wirtschaftlichen Substanzbedingungen und der individuellen Umstände. Für Strukturen, bei denen kein DBA-Zugang erforderlich ist, kann eine Authorized Company (AC) als kosteneffektives Holdingvehikel dienen.

Die mauritische Holdinggesellschaftsstruktur wird von Private-Equity-Fonds, Staatsfonds, multinationalen Konzernen, Family Offices und einzelnen Investoren weltweit genutzt.

Hauptmerkmale einer Holdinggesellschaft auf Mauritius

Zugang zu über 45 Doppelbesteuerungsabkommen

Eine GBC-Holdinggesellschaft kann Vertragsvorteile aus Mauritius' Netzwerk von mehr als 45 DBA geltend machen und so Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus Tochtergesellschaften in Vertragspartnerländern reduzieren – vorbehaltlich der Substanzanforderungen und der individuellen Umstände.

Keine Kapitalertragssteuer

Mauritius erhebt keine Kapitalertragssteuer auf die Veräußerung von Aktien, Wertpapieren oder anderen Investitionsvermögenswerten. Dies ist ein entscheidender Vorteil für Holdinggesellschaften, die Investitionen veräußern, Tochtergesellschaften verkaufen oder Kapitalzuwachs über die Zeit realisieren möchten.

Keine Quellensteuer auf ausgehende Dividenden

Dividenden der mauritischen Holdinggesellschaft an ihre gebietsfremden Aktionäre unterliegen keiner mauritischen Quellensteuer, was eine effiziente Aufwärtsgewinnrückführung an letztendlich wirtschaftlich Berechtigte oder Muttergesellschaften ermöglicht.

Teilweise Befreiung auf ausländische Einkünfte

Qualifizierte ausländische Einkünfte einer GBC – einschließlich ausländischer Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Wertpapiere – können von einer Befreiung von 80 % profitieren, die den effektiven Steuersatz potenziell senkt – vorbehaltlich der Substanzanforderungen und der individuellen Umstände.

Flexibles Halten von Vermögenswerten

Eine mauritische Holdinggesellschaft kann ein breites Spektrum an Vermögenswerten halten: Anteile an Tochtergesellschaften, Aktionärsdarlehen, geistiges Eigentum, Immobilienbeteiligungen, Finanzinstrumente und andere Investitionen – alles innerhalb einer einzigen, gut geführten juristischen Person.

Brücke nach Afrika und Asien

Mauritius hat DBA mit wichtigen afrikanischen Volkswirtschaften und mit wichtigen asiatischen Märkten einschließlich Indien und China. Die COMESA-, SADC- und AfCFTA-Mitgliedschaft bietet zusätzlichen Kontext für Investitionsstrukturen, die auf afrikanische Märkte abzielen, und macht Mauritius zur führenden afrikanischen Holding-Jurisdiktion.

FSC-beaufsichtigt und international glaubwürdig

FSC-Lizenzierung und -Aufsicht verleihen der mauritischen Holdinggesellschaft regulatorische Glaubwürdigkeit, die von institutionellen Investoren, Mitinvestoren, Kreditgebern und Steuerbehörden in Gegenparteijurisdiktionen anerkannt wird und Bankbeziehungen sowie Investitionsvereinbarungen unterstützt.

IP-Holding und Lizenzgebührenstrukturierung

Mauritius-Holdinggesellschaften werden zur Haltung von geistigem Eigentum und dem Erhalt von Lizenzgebühren von Tochtergesellschaften eingesetzt. DBA-Bestimmungen können Quellensteuern auf Lizenzgebühren aus Vertragspartnerländern reduzieren – vorbehaltlich der Substanzanforderungen und Anti-Missbrauchsregeln im Quellland.

Schuldenholding und Zinseinkünfte

Mauritius-Holdinggesellschaften gewähren häufig Aktionärsdarlehen an Tochtergesellschaften und erhalten Zinseinkünfte. DBA-Bestimmungen können Quellensteuern auf Zinsen aus Vertragspartnerländern reduzieren – vorbehaltlich der Substanzanforderungen und der individuellen Umstände.

Nachlassplanung und Rechtsnachfolge

Vermögende Privatpersonen nutzen mauritische Holdinggesellschaften – oft in Verbindung mit einem mauritischen Trust oder einer Stiftung –, um globale Vermögenswerte zu zentralisieren, den generationenübergreifenden Vermögenstransfer zu erleichtern und die Nachfolgeplanung über mehrere Jurisdiktionen hinweg zu verwalten.

Wie gründet man eine Holdinggesellschaft auf Mauritius

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Konzernstrukturanalyse und Strukturierungsberatung

Wir analysieren Ihre bestehende Konzernstruktur, Ihr Investitionsportfolio und Ihre Ziele. Wir empfehlen die optimale Holdingregelung, einschließlich ob eine GBC oder AC geeignet ist, die Position der Holdinggesellschaft im Konzern und die Behandlung bestehender Vermögenswerte oder Tochtergesellschaften.

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DBA-Analyse und Steuerplanung

Wir prüfen die anwendbaren DBA zwischen Mauritius und den relevanten Gegenparteijurisdiktionen, um potenzielle Quellensteuersenkungen auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zu identifizieren. Wir strukturieren Einkommensströme in Übereinstimmung mit den Substanzanforderungen und anwendbaren Anti-Missbrauchsregeln.

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KYC und Sorgfaltspflichtprüfung

Wir erheben und verifizieren KYC-Unterlagen für alle wirtschaftlich Berechtigten, Aktionäre und Direktoren. Für Holdinggesellschaften mit komplexen Konzernstrukturen führen wir eine erweiterte Sorgfaltspflichtprüfung für alle Einheiten in der Eigentumsstruktur durch.

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GBC-Gründung und FSC-Lizenzantrag

Wir gründen die Holdinggesellschaft als GBC und reichen den FSC-Lizenzantrag mit einem detaillierten Geschäftsplan, Konzernstrukturdiagramm und Substanzmaßnahmen ein. Wir verwalten die gesamte FSC-Korrespondenz und beantworten Anfragen zeitnah.

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Substanzmaßnahmen

Wir richten die Substanzanforderungen für die Holding-GBC ein: physischer Registeramtssitz, qualifiziertes lokales Personal oder Verwaltungsdienstleistungen, geplante Vorstandssitzungen auf Mauritius und angemessene Betriebsausgaben. Wir stellen sicher, dass die Struktur positioniert ist, um ein Steuerliches Ansässigkeitszertifikat der MRA zu erhalten.

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Investitionsübertragung und Vermögensstrukturierung

Wir unterstützen bei der Übertragung bestehender Investitionen oder Beteiligungen in die mauritische Holdinggesellschaft, einschließlich der Koordinierung von Rechts- und Steuerberatung in den relevanten Gegenparteijurisdiktionen, um sicherzustellen, dass Übertragungen effizient durchgeführt werden.

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Kontoeröffnung

Wir eröffnen Geschäftskonten für den Empfang von Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und anderen Holding-Einkünften. Wir wählen Banken aus, die für die erwarteten Transaktionsvolumina und Währungsanforderungen geeignet sind, und bereiten umfassende KYC-Pakete vor.

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Laufende Verwaltung und Compliance

Wir erbringen Registered-Agent-, Gesellschaftssekretariats-, Buchhaltungs-, jährliche FSC-Einreichungs-, Einkommensteuererklärungs-, CRS/FATCA-Melde- und Steuerliches Ansässigkeitszertifikat-Erneuerungsdienstleistungen, um die Holdingstruktur dauerhaft in gutem Stand zu halten.

Anforderungen für eine Holdinggesellschaft auf Mauritius

  • Umfassendes Konzernstrukturdiagramm mit allen Einheiten und der letztendlichen wirtschaftlichen Berechtigung
  • Beglaubigte Kopien gültiger Reisepässe aller wirtschaftlich Berechtigten, Aktionäre und Direktoren
  • Nachweis des Wohnsitzes (nicht älter als 3 Monate) für alle natürlichen Personen
  • Mittel- und Vermögensherkunftsdokumentation für alle wirtschaftlich Berechtigten
  • Bankbürgenreferenzen für alle wirtschaftlich Berechtigten
  • Geschäftsplan oder Investitionsstrategie mit Beschreibung des Zwecks und der Tätigkeiten der Holdinggesellschaft
  • Angaben zu Tochtergesellschaften, Investitionen oder zu haltenden Vermögenswerten (Jurisdiktion, Tätigkeit, Eigentümerprozentsatz)
  • Lebensläufe der vorgeschlagenen Direktoren mit Nachweis relevanter Erfahrung
  • Bestehende Satzungsdokumente für Tochtergesellschaften oder gehaltene Einheiten (falls zutreffend)
  • Gewünschter Gesellschaftsname (drei Alternativen empfohlen)
  • Nachweis der geplanten Substanzmaßnahmen (Büromietvertrag, Personalbesetzung, Verwaltungsvereinbarung)

Geschätzte Kosten einer Holdinggesellschaft auf Mauritius

Die Kosten sind Richtwerte und können je nach Komplexität der Holdingstruktur und den Substanzanforderungen variieren. Kontaktieren Sie uns für ein detailliertes Angebot.
Position Geschätzter Bereich
GBC-Holdinggesellschaftsgründung und FSC-Lizenz (Jahr 1) USD 4.000 – 7.000
Jährlicher Registered Agent und Gesellschaftssekretariat (pro Jahr) USD 2.000 – 4.000
Buchhaltung und Jahresabschlüsse (pro Jahr) USD 2.500 – 6.000
Antrag auf Steuerliches Ansässigkeitszertifikat (MRA) USD 300 – 600
Substanzverwaltung (lokaler Direktor, Vorstandssitzungen) USD 2.000 – 5.000
Unterstützung bei der Kontoeröffnung USD 500 – 1.500
AC-Holdinggesellschaftsgründung und FSC-Registrierung (Jahr 1, Alternative) USD 2.500 – 4.000

Frequently Asked Questions About Holdinggesellschaft in Mauritius

Warum ist Mauritius eine bevorzugte Jurisdiktion für Holdinggesellschaften?

Mauritius kombiniert keine Kapitalertragssteuer, keine Quellensteuer auf ausgehende Dividenden, Zugang zu über 45 Doppelbesteuerungsabkommen, ein teilweises Befreiungssystem für qualifizierte ausländische Einkünfte, FSC-Regulierungsaufsicht und eine strategische Lage zwischen Afrika und Asien. Diese Merkmale machen es zu einer der attraktivsten und meistgenutzten Holdinggesellschaftsjurisdiktionen weltweit, insbesondere für afrikanische und asiatische Investitionen.

Kann eine mauritische Holdinggesellschaft Investitionen in ganz Afrika halten?

Ja. Mauritius ist eine der meistgenutzten Jurisdiktionen für afrikanische Investitionen. Es hat DBA mit wichtigen afrikanischen Volkswirtschaften, ist Mitglied von COMESA, SADC und AfCFTA und wird von afrikanischen Regulierungsbehörden und Geschäftspartnern gut verstanden. Viele führende Private-Equity-Fonds, Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen und multinationale Konzerne nutzen Mauritius als ihre afrikanische Holdingplattform.

Welche wirtschaftliche Substanz muss eine Holding-GBC nachweisen?

Eine Holding-GBC muss von Mauritius aus verwaltet und kontrolliert werden, mit Vorstandssitzungen lokal mit einer Mehrheit mauritischer Direktoren. Sie muss einen physischen Registeramtssitz unterhalten, qualifiziertes Personal beschäftigen (oder qualifizierte Dienstleister beauftragen) entsprechend ihren Holdingtätigkeiten und angemessene Betriebsausgaben auf Mauritius tätigen. Die spezifischen Anforderungen hängen vom Umfang und der Art der Holdingtätigkeiten ab.

Gibt es Quellensteuer auf Dividenden von einer mauritischen Holdinggesellschaft nach oben?

Nein. Dividenden einer mauritischen Gesellschaft – einschließlich einer GBC-Holdinggesellschaft – an ihre gebietsfremden Aktionäre unterliegen keiner mauritischen Quellensteuer. Dies ermöglicht eine effiziente Aufwärtsrückführung von Einkünften aus der Holdinggesellschaft an ihre letztendlichen wirtschaftlich Berechtigten oder Muttergesellschaften.

Kann eine mauritische Holdinggesellschaft geistiges Eigentum halten?

Ja. Mauritius-Holdinggesellschaften werden zur Haltung von geistigem Eigentum und zum Erhalt von Lizenzgebühren von Tochtergesellschaften oder Lizenznehmern eingesetzt. Anwendbare DBA-Bestimmungen können Quellensteuern auf Lizenzgebühren aus Vertragspartnerländern reduzieren – vorbehaltlich der Substanzanforderungen, Anti-Missbrauchsregeln im Quellland und der individuellen Umstände.

Wie werden von der Holdinggesellschaft erhaltene Dividendeneinkünfte besteuert?

Von einer GBC erhaltene ausländische Dividenden können vom teilweisen Befreiungssystem von 80 % im mauritischen Steuersystem profitieren, vorbehaltlich der Erfüllung der Substanzanforderungen. Der effektive Steuersatz auf solche Einkünfte kann daher unter dem Standard von 15 % liegen, je nach den individuellen Umständen. Wir empfehlen, spezifische Steuerberatung für Ihre besondere Struktur einzuholen.

Kann die mauritische Holdinggesellschaft auch Schuldtitel halten?

Ja. Eine mauritische Holdinggesellschaft kann Aktionärsdarlehen an Tochtergesellschaften vergeben und Schuldtitel halten und dabei Zinseinkünfte erhalten. Anwendbare DBA-Bestimmungen können Quellensteuern auf Zinsen aus Vertragspartnerländern reduzieren – vorbehaltlich der Substanzanforderungen und der individuellen Umstände.

Die Informationen auf dieser Website dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Jede Situation ist einzigartig — bitte konsultieren Sie qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.