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Aerial view of Mauritius coastline
GBC-Lizenzierung in Mauritius

Global Business Company (GBC)

Gründen Sie eine FSC-lizenzierte GBC in Mauritius und erhalten Sie Zugang zu 45+ Doppelbesteuerungsabkommen, dem Teilbefreiungssystem und einer vollständig regulierten internationalen Geschäftsstruktur.

Die Global Business Company (GBC) ist das Vorzeigevehikel für internationales Geschäft von Mauritius aus und eine der am häufigsten genutzten Strukturen von multinationalen Konzernen, Private-Equity-Sponsoren, Fondsmanagern und vermögenden Privatpersonen, die Zugang zu afrikanischen und asiatischen Märkten suchen. Lizenziert von der Finanzdienstleistungskommission (FSC) nach dem Financial Services Act 2007 und gegründet nach dem Companies Act 2001 ist die GBC speziell für Einheiten konzipiert, die ihr Geschäft überwiegend außerhalb von Mauritius betreiben. Die GBC ist steuerlich in Mauritius ansässig und kann daher das umfangreiche Netzwerk von mehr als 45 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) des Landes mit wichtigen Handels- und Investitionspartnern in Afrika, Asien, Europa und darüber hinaus nutzen.

Der für eine GBC geltende Standard-Körperschaftsteuersatz beträgt 15 %. Nach einem teilweisen Befreiungssystem kann auf qualifizierende Kategorien ausländischer Einkünfte – wie ausländische Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Wertpapiere – eine Befreiung von 80 % angewendet werden, was je nach Erfüllung der erforderlichen wirtschaftlichen Substanzbedingungen und den individuellen Umständen zu einem niedrigeren effektiven Steuersatz führen kann. GBCs müssen eine echte wirtschaftliche Substanz auf Mauritius nachweisen, einschließlich Geschäftsführung und Kontrolle von Mauritius aus, qualifiziertem lokalem Personal, einem physischen Büro und angemessenen Betriebsausgaben.

Die FSC überwacht GBCs laufend und stellt die Einhaltung von Lizenzbedingungen, AML/CFT-Pflichten und internationalen Regulierungsstandards sicher. Mauritius GBCs werden von internationalen Banken, institutionellen Investoren und Geschäftspartnern weltweit weitgehend anerkannt.

Hauptmerkmale einer Global Business Company (GBC) auf Mauritius

Zugang zu über 45 Doppelbesteuerungsabkommen

Als steuerlich ansässige Einheit kann die GBC Vertragsvorteile aus dem Netzwerk von mehr als 45 DBA von Mauritius geltend machen und so Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus Vertragspartnerländern reduzieren – vorbehaltlich der Erfüllung der Substanzanforderungen.

Teilweise Befreiung auf ausländische Einkünfte

Auf qualifizierende Kategorien ausländischer Einkünfte – einschließlich ausländischer Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren – kann eine Befreiung von 80 % angewendet werden, die den effektiven Steuersatz potenziell unter den Standard von 15 % senkt, vorbehaltlich der Substanzbedingungen und der individuellen Umstände.

FSC-Lizenzierung und regulatorische Glaubwürdigkeit

Die GBC wird von der Finanzdienstleistungskommission nach dem Financial Services Act 2007 lizenziert und beaufsichtigt. Die FSC-Aufsicht verleiht internationale Glaubwürdigkeit, erleichtert Bankbeziehungen und belegt die regulatorische Compliance gegenüber Geschäftspartnern und Investoren.

Steuerliches Ansässigkeitszertifikat

Die Mauritius Revenue Authority (MRA) stellt berechtigten GBCs ein Steuerliches Ansässigkeitszertifikat (Tax Residency Certificate, TRC) aus, das ihren steuerlichen Wohnsitz für DBA-Zwecke bestätigt. Dieses Dokument ist bei der Geltendmachung von Vertragsvorteilen in den Gegenparteijurisdiktionen erforderlich.

Keine Kapitalertragssteuer

Mauritius erhebt keine Kapitalertragssteuer auf die Veräußerung von Aktien, Wertpapieren oder anderen Investitionsvermögenswerten. Dies macht die GBC besonders attraktiv als Holdingvehikel für Exits, Anteilsverkäufe und Investitionsveräußerungen.

Keine Quellensteuer auf ausgehende Dividenden

Dividenden einer GBC an ihre gebietsfremden Aktionäre unterliegen keiner mauritischen Quellensteuer, was eine effiziente Gewinnrückführung an ausländische Investoren und Muttergesellschaften ermöglicht.

Wirtschaftliche Substanzanforderungen

GBCs müssen eine angemessene Substanz auf Mauritius nachweisen: Geschäftsführung und Kontrolle von Mauritius aus, Vorstandssitzungen lokal, qualifizierte Mitarbeiter oder Dienstleister, ein physischer Registeramtssitz und angemessene Betriebsausgaben entsprechend den Tätigkeiten.

Flexible Gesellschaftsstruktur

Die GBC kann mit verschiedenen Anteilsklassen, Direktoren und Corporate-Governance-Regelungen nach dem Companies Act 2001 strukturiert werden und kann Tochtergesellschaften, Immobilien, Schuldtitel, geistiges Eigentum und andere Vermögenswerte halten.

Brücke nach Afrika und Asien

Mauritius hat DBA mit wichtigen afrikanischen Volkswirtschaften – darunter Südafrika, Kenia, Simbabwe, Mosambik und andere – sowie mit Indien, China und wichtigen asiatischen Märkten. Die GBC ist das bevorzugte Vehikel für Investitionen, die in diese Regionen fließen oder aus diesen herausgehen.

Internationaler Bankzugang

GBCs profitieren vom Zugang zu einem gut entwickelten Bankensektor, einschließlich internationaler Bankengruppen mit mauritischen Niederlassungen. Geschäftskonten können bei lokalen Banken und Korrespondenzbanken eröffnet werden, was Transaktionen in mehreren Währungen erleichtert.

Wie registriert man eine GBC auf Mauritius

1

Erstbewertung und Vertragsanalyse

Wir prüfen Ihr Geschäftsmodell, Ihre Investitionsströme, Zielmärkte und Vertragsanforderungen, um zu bestätigen, dass die GBC die optimale Struktur ist. Wir identifizieren anwendbare DBA und analysieren die möglichen steuerlichen Vorteile – vorbehaltlich der Substanz und der individuellen Umstände.

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KYC und Sorgfaltspflichtprüfung

Wir erheben und verifizieren KYC-Unterlagen für alle wirtschaftlich Berechtigten, Aktionäre, Direktoren und andere relevante Parteien. Dazu gehören beglaubigte Reisepasskopien, Adressnachweise, Erklärungen zur Mittel- und Vermögensherkunft, Lebensläufe und Bankrügenreferenzen.

3

Geschäftsplan und Antragsvorbereitung

Wir erstellen einen detaillierten Geschäftsplan, der die geplanten Tätigkeiten, Zielmärkte, Einkommensströme und Substanzmaßnahmen der GBC beschreibt. Wir stellen den vollständigen FSC-Lizenzantrag mit allen erforderlichen Unterlagen zusammen.

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FSC-Lizenzantrag und Gesellschaftsregistrierung

Wir reichen den GBC-Lizenzantrag bei der FSC ein und stellen gleichzeitig die Gründungsunterlagen beim Registrar of Companies nach dem Companies Act 2001 ein. Wir verwalten die gesamte behördliche Korrespondenz und beantworten FSC-Anfragen zeitnah.

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Substanzmaßnahmen

Wir helfen beim Aufbau der Substanzanforderungen: Einrichtung eines physischen Registeramtssitzes, Bestätigung qualifizierten lokalen Personals oder ausgelagerter Verwaltung sowie Festlegung von Vorstandssitzungsterminen auf Mauritius zum Nachweis von Geschäftsführung und Kontrolle.

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Lizenzausstellung und Dokumentenübergabe

Nach FSC-Genehmigung wird die GBC-Lizenz ausgestellt. Wir beschaffen die Gründungsurkunde und übergeben alle Gründungsunterlagen, Unternehmensregister und das FSC-Lizenzzertifikat an den Mandanten.

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Kontoeröffnung

Wir erleichtern die Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer mauritischen oder internationalen Bank, bereiten das Bank-KYC-Paket vor und koordinieren die Kommunikation mit den Kundenbetreuern. Mehrkährungs-Konten können eingerichtet werden, um internationale Transaktionsströme zu unterstützen.

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Laufende Compliance und Substanzverwaltung

Wir erbringen Registered-Agent-, Gesellschaftssekretariats-, Buchhaltungs-, jährliche FSC-Einreichungs- und Steuer-Compliance-Dienstleistungen, um die GBC in gutem Stand zu halten. Wir unterstützen auch bei der Beschaffung von Steuerlichen Ansässigkeitszertifikaten der MRA für DBA-Geltendmachungszwecke.

Anforderungen für eine GBC auf Mauritius

  • Beglaubigte Kopien gültiger Reisepässe aller wirtschaftlich Berechtigten, Aktionäre und Direktoren
  • Nachweis des Wohnsitzes (Versorgungs- oder Kontoauszug, nicht älter als 3 Monate) für alle natürlichen Personen
  • Ausgefüllte KYC-Formulare und Erklärungen zur wirtschaftlichen Berechtigung für alle Beteiligten
  • Detaillierter Geschäftsplan mit Beschreibung der geplanten Tätigkeiten, Zielmärkte und erwarteten Einkommensströme
  • Erklärung zur Mittelherkunft mit Belegen für alle wirtschaftlich Berechtigten
  • Vermögensherkunftserklärung mit Belegen für alle wirtschaftlich Berechtigten
  • Bankbürgenreferenzen für alle wirtschaftlich Berechtigten (auf Bankbriefpapier, unterzeichnet von einem Bankmitarbeiter)
  • Lebensläufe oder berufliche Profile der vorgeschlagenen Direktoren mit Nachweis relevanter Erfahrung und Qualifikationen
  • Konzernstrukturdiagramm mit allen verbundenen Einheiten und der letztendlichen wirtschaftlichen Berechtigung
  • Nachweis der geplanten Substanzmaßnahmen (Entwurf eines Büromietvertrags, Beschäftigungsbedingungen oder Verwaltungsvereinbarung)
  • Angaben zu geplanten regulierten Tätigkeiten, die zusätzliche FSC-Lizenzkategorien erfordern
  • Gewünschter Gesellschaftsname (drei Alternativen empfohlen)

Geschätzte Kosten einer GBC auf Mauritius

Die Kosten sind Richtwerte und können je nach Komplexität, Anzahl der Aktionäre und erforderlichen Substanzmaßnahmen variieren. Kontaktieren Sie uns für ein detailliertes Angebot.
Position Geschätzter Bereich
GBC-Gründung und FSC-Lizenzantrag (Jahr 1) USD 4.000 – 7.000
Registeramtssitz und Registered Agent (pro Jahr) USD 1.500 – 2.500
Gesellschaftssekretariat und jährliche FSC-Einreichungen (pro Jahr) USD 1.500 – 3.000
Buchhaltung und Erstellung von Jahresabschlüssen (pro Jahr) USD 2.000 – 5.000
Antrag auf Steuerliches Ansässigkeitszertifikat (MRA) USD 300 – 600
Unterstützung bei der Kontoeröffnung USD 500 – 1.500
Substanzverwaltung (lokaler Direktor, Vorstandssitzungen) USD 2.000 – 5.000

Frequently Asked Questions About Global Business Company (GBC)

Was ist der Unterschied zwischen einer GBC und einer Authorized Company?

Eine GBC ist FSC-lizenziert, steuerlich in Mauritius ansässig und kann Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch nehmen, was sie für internationale Operationen geeignet macht, die Vertragsvorteile erfordern. Eine Authorized Company (AC) ist bei der FSC registriert, aber nicht steuerlich in Mauritius ansässig, kann keine DBA nutzen und hat geringere Substanz- und Compliance-Anforderungen. Die AC eignet sich für Holding-, Handels- oder Treasury-Tätigkeiten, bei denen kein DBA-Zugang erforderlich ist.

Welche Substanzanforderungen muss eine GBC erfüllen?

Eine GBC muss Geschäftsführung und Kontrolle von Mauritius aus nachweisen, einschließlich der Abhaltung von Vorstandssitzungen lokal mit einer Mehrheit mauritischer Direktoren, der Aufrechterhaltung eines physischen Registeramtssitzes, der Beschäftigung qualifizierten Personals (oder der Beauftragung qualifizierter Dienstleister) entsprechend ihren Tätigkeiten sowie angemessener Betriebsausgaben auf Mauritius. Die spezifischen Anforderungen hängen von der Art und dem Umfang des GBC-Geschäfts ab.

Wie wird eine GBC auf Mauritius besteuert?

GBCs unterliegen dem Standard-Körperschaftsteuersatz von 15 % auf ihr Nettoeinkommen. Qualifizierende Kategorien ausländischer Einkünfte – einschließlich ausländischer Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und bestimmter Kapitalgewinne – können von einer Befreiung von 80 % profitieren, die bei diesen Einkommensströmen zu einem niedrigeren effektiven Satz führen kann, vorbehaltlich der Erfüllung der Substanzanforderungen und der individuellen Umstände. Es gibt keine Kapitalertragssteuer und keine Quellensteuer auf an Gebietsfremde gezahlte Dividenden.

Kann eine GBC das Doppelbesteuerungsabkommen Mauritius-Indien nutzen?

Das DBA Mauritius-Indien wurde nach einem Protokoll von 2016 geändert, und Kapitalgewinne aus indischen Investitionen mauritischer GBCs nach dem 1. April 2017 sind nun in Indien steuerpflichtig. Zins- und Dividendenregelungen können je nach Struktur weiterhin Vorteile bieten. Wir empfehlen, spezifische Steuerberatung für Ihre indienbezogene Investitionsstrategie einzuholen.

Wie lange dauert es, eine GBC-Lizenz zu erhalten?

Die FSC bearbeitet GBC-Lizenzanträge in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen nach Eingang eines vollständigen und ordnungsgemäßen Antrags. Unvollständige Anträge oder solche, die zusätzliche Informationen erfordern, können länger dauern. Unser Team stellt sicher, dass alle Unterlagen gründlich vorbereitet werden, um die Bearbeitungszeit zu minimieren.

Kann eine GBC Geschäfte auf Mauritius tätigen?

Eine GBC ist dazu bestimmt, ihr Geschäft überwiegend außerhalb von Mauritius zu betreiben. Sie sollte keine Geschäfte mit mauritischen Gebietsansässigen tätigen oder inländische Tätigkeiten ausüben. Wenn Sie sowohl inländische als auch internationale Geschäfte abwickeln müssen, kann eine separate Inlandsgesellschaft oder eine andere Struktur erforderlich sein.

Welche jährlichen Einreichungspflichten hat eine GBC?

Eine GBC muss bei der FSC eine jährliche Finanzzusammenfassung einreichen, aktuelle Informationen zur wirtschaftlichen Berechtigung vorhalten, Einkommensteuererklärungen bei der MRA einreichen, CRS- und FATCA-Meldepflichten erfüllen und ihre FSC-Lizenz jährlich erneuern. Unser Compliance-Team übernimmt all diese Pflichten in Ihrem Auftrag.

Kann eine GBC eine Tochtergesellschaft in einem anderen Land halten?

Ja. Eine GBC wird häufig als Holdinggesellschaft für Tochtergesellschaften in Afrika, Asien und anderen Regionen eingesetzt. Sie kann Anteile, Schuldtitel und andere Beteiligungen an ausländischen Einheiten halten. Das anwendbare DBA kann Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus diesen Tochtergesellschaften reduzieren – vorbehaltlich der Substanzanforderungen und der individuellen Umstände.

Die Informationen auf dieser Website dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Jede Situation ist einzigartig — bitte konsultieren Sie qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.