Authorized Company (AC)
Gründen Sie eine Authorized Company in Mauritius für vereinfachte internationale Geschäfte, Holdingaktivitäten und grenzüberschreitende Transaktionen mit minimalem Regulierungsaufwand.
Die Authorized Company (AC) ist eine Gesellschaftsstruktur nach dem Financial Services Act 2007, die speziell für Einheiten konzipiert wurde, die ihr Geschäft vollständig oder überwiegend außerhalb von Mauritius betreiben und keinen Zugang zu den Doppelbesteuerungsabkommen von Mauritius benötigen. Anders als die Global Business Company (GBC) gilt die AC nicht als steuerlich in Mauritius ansässig, d. h.
sie unterliegt keiner mauritischen Einkommensteuer auf Einkünfte aus Quellen außerhalb von Mauritius. Dies macht die AC zu einem unkomplizierten, kostengünstigen Vehikel für internationales Holding-, Handels-, IP-Eigentümer-, Treasury-Management- und Beratungsgeschäft, bei dem der Zugang zu DBA keine Priorität hat. Die AC muss bei der Finanzdienstleistungskommission (FSC) registriert sein und muss eine lizenzierte Verwaltungsgesellschaft auf Mauritius als Registered Agent bestellen.
Obwohl die AC nicht den wirtschaftlichen Substanzanforderungen unterliegt, die für eine GBC gelten, muss sie einen Registeramtssitz auf Mauritius unterhalten und grundlegende AML/CFT-Compliance-Pflichten erfüllen. Die AC wird nach dem Companies Act 2001 gegründet und profitiert vom gleichen modernen Corporate-Governance-Rahmen wie alle mauritischen Gesellschaften. Die Struktur ist besonders beliebt bei kleineren Gruppen, Family Offices, einzelnen Unternehmern und Unternehmen, die neue Märkte erschließen möchten und eine mauritische Präsenz zu niedrigeren Kosten aufbauen möchten, mit der Möglichkeit, bei Bedarf auf eine GBC-Struktur aufzurüsten.
Die Aufsicht der FSC über die AC gewährleistet ein Maß an regulatorischer Glaubwürdigkeit, das Bankbeziehungen und das Vertrauen von Geschäftspartnern unterstützt.
Hauptmerkmale einer Authorized Company auf Mauritius
Nicht steuerlich ansässig — ausländische Einkünfte befreit
Die AC gilt nicht als steuerlich in Mauritius ansässig und unterliegt keiner mauritischen Einkommensteuer auf Einkünfte aus außerhalb von Mauritius. Dies bietet eine klare steuerliche Position für ausländische Einkünfte, vorbehaltlich der Steuerpflichten in dem Rechtsgebiet, in dem die Einkünfte entstehen.
Vereinfachte Compliance
Die AC hat geringere regulatorische Anforderungen als die GBC, mit vereinfachten Jahreseinreichungen, keiner Pflicht zur Einreichung vollständiger geprüfter Jahresabschlüsse bei der FSC und niedrigeren laufenden Compliance-Kosten. Dies macht sie zu einer effizienten Struktur für einfache internationale Operationen.
FSC-Registrierung und Aufsicht
Bei der Finanzdienstleistungskommission nach dem Financial Services Act 2007 registriert, profitiert die AC von einem Maß an regulatorischer Aufsicht, das die Glaubwürdigkeit bei Banken und internationalen Geschäftspartnern stärkt und sie von rein offshore oder unregulierten Vehikeln unterscheidet.
Keine wirtschaftlichen Substanzanforderungen
Anders als die GBC muss die AC keine wirtschaftliche Substanz auf Mauritius nachweisen. Ein lizenzierter Registered Agent und ein Registeramtssitz sind erforderlich, aber die AC benötigt keine lokalen Mitarbeiter, kein physisches Büro und keine Vorstandssitzungen auf Mauritius.
Flexible Einsatzmöglichkeiten
Die AC eignet sich für ein breites Spektrum internationaler Tätigkeiten: Holding von Anteilen an Tochtergesellschaften, IP-Eigentum und -Lizenzierung, internationaler Handel, Treasury-Operationen, Beratung und als Zwischenholding innerhalb einer Konzernstruktur.
Niedrigere Gründungs- und Unterhaltskosten
Gründungs- und Jahresunterhaltskosten für eine AC sind deutlich niedriger als die einer GBC, was sie zu einer praktischen Wahl für Gruppen und Einzelpersonen macht, die ein kostengünstiges mauritisches Vehikel ohne den Aufwand vollständiger Substanzanforderungen suchen.
100 % Auslandsbesitz
Es gibt keine Einschränkungen für ausländisches Anteilseigentum an einer AC. Internationale Investoren können 100 % des Eigenkapitals halten und als Direktoren tätig sein, ohne dass eine mauritische Beteiligung erforderlich ist.
Aufrüstbar zur GBC
Wenn sich die Geschäftsanforderungen weiterentwickeln und DBA-Zugang notwendig wird, kann eine AC in eine GBC umgewandelt oder umstrukturiert werden, indem eine FSC-Lizenz beantragt und die entsprechenden Substanzanforderungen erfüllt werden – ein Weg für zukünftiges Wachstum.
Corporate Governance nach dem Companies Act 2001
Die AC wird nach dem Companies Act 2001 gegründet und bietet einen etablierten, international anerkannten Corporate-Governance-Rahmen mit klaren Regeln zu Aktionärsrechten, Direktorenpflichten und Kapitalmanagement.
Wie registriert man eine Authorized Company auf Mauritius
Beratung und Strukturbestätigung
Wir prüfen Ihre Geschäftsziele, geplanten Tätigkeiten und die beteiligten Rechtsgebiete, um zu bestätigen, dass die AC die geeignete Struktur ist. Wir beurteilen, ob derzeit oder in Zukunft DBA-Zugang erforderlich ist, und beraten gegebenenfalls zur GBC als Alternative.
KYC und Sorgfaltspflichtprüfung
Wir erheben und verifizieren KYC-Unterlagen für alle wirtschaftlich Berechtigten, Aktionäre und Direktoren, einschließlich beglaubigter Reisepasskopien, Adressnachweise, Erklärungen zur Mittelherkunft und weiterer von der FSC und unseren internen AML/CFT-Verfahren geforderter Unterlagen.
Dokumentenvorbereitung
Wir erstellen die Gesellschaftssatzung, die ersten Vorstandsbeschlüsse, die Anteilszuteilungsdokumente und den FSC-Registrierungsantrag mit ergänzender Tätigkeitsbeschreibung und Eigentümerstruktur.
Gleichzeitige Registrierung beim Registrar und bei der FSC
Wir reichen den Gründungsantrag beim Registrar of Companies und den AC-Registrierungsantrag bei der FSC gleichzeitig ein. Das AC-Registrierungsverfahren ist in der Regel schneller als ein GBC-Lizenzantrag und oft innerhalb von 1–2 Wochen abgeschlossen.
Registered-Agent- und Büroarrangement
Wir fungieren als lizenzierter Registered Agent für die AC, stellen die erforderliche Registeramtsadresse auf Mauritius bereit und verwalten laufend die gesamte behördliche Korrespondenz mit der FSC und dem Registrar.
Übergabe der Gründungsunterlagen
Wir übergeben die Gründungsurkunde, das FSC-Registrierungszertifikat, die Gesellschaftssatzung, das Aktionärsregister und alle weiteren Gesellschaftsdokumente. Wir führen eine vollständige gesellschaftssekretariatliche Akte im Auftrag der AC.
Kontoeröffnung
Wir unterstützen die Eröffnung eines Geschäftskontos für die AC, bereiten das Bank-KYC-Paket vor und koordinieren mit ausgewählten Banken. Wir helfen bei der Identifizierung von Banken, die gut zum Profil und den geplanten Tätigkeiten der AC passen.
Laufende Dienstleistungen und jährliche Compliance
Wir erbringen jährliche FSC-Einreichungen, Registered-Agent-Erneuerungen, Gesellschaftssekretariatsdienstleistungen und optionale Buchhaltungsunterstützung. Wir pflegen den Compliance-Kalender der AC und informieren den Mandanten über bevorstehende Einreichungsfristen und regulatorische Änderungen.
Anforderungen für eine Authorized Company auf Mauritius
- Beglaubigte Kopien gültiger Reisepässe aller wirtschaftlich Berechtigten, Aktionäre und Direktoren
- Nachweis des Wohnsitzes (Versorgungs- oder Kontoauszug, nicht älter als 3 Monate) für alle natürlichen Personen
- Ausgefüllte KYC-Formulare und Erklärungen zur wirtschaftlichen Berechtigung
- Beschreibung der geplanten Geschäftstätigkeiten und Zielrechtsgebiete
- Erklärung zur Mittelherkunft mit Belegen
- Vermögensherkunftserklärung für alle wirtschaftlich Berechtigten
- Gewünschter Gesellschaftsname (drei Alternativen empfohlen)
- Konzernstrukturdiagramm (falls die AC Teil einer bestehenden Gruppe ist)
- Angaben zu verbundenen Einheiten oder Gegenparteien, die an den geplanten Transaktionen beteiligt sind
- Bankbürgenreferenzen (können von einigen Banken für die Kontoeröffnung verlangt werden)
Geschätzte Kosten einer Authorized Company auf Mauritius
| Position | Geschätzter Bereich |
|---|---|
| AC-Gründung und FSC-Registrierung (Jahr 1, inkl. Registered Agent) | USD 2.500 – 4.000 |
| Jährliche FSC-Registrierungserneuerung und Registered-Agent-Gebühr | USD 1.500 – 2.500 |
| Gesellschaftssekretariatsdienstleistungen (pro Jahr) | USD 800 – 1.500 |
| Buchhaltung und Jahresabschlüsse (pro Jahr, falls erforderlich) | USD 1.500 – 3.500 |
| Unterstützung bei der Kontoeröffnung | USD 500 – 1.000 |
Frequently Asked Questions About Authorized Company (AC)
Hat eine Authorized Company Zugang zu mauritischen Doppelbesteuerungsabkommen?
Nein. Die Authorized Company gilt nicht als steuerlich in Mauritius ansässig und kann daher keine Vorteile aus mauritischen Doppelbesteuerungsabkommen geltend machen. Wenn DBA-Zugang erforderlich ist – z. B. um Quellensteuern auf Dividenden oder Zinsen aus einem bestimmten Land zu reduzieren – ist eine Global Business Company (GBC) die geeignete Struktur.
Eignet sich die AC zur Holding von Investitionen oder Tochtergesellschaften?
Ja. Die AC wird häufig als Holdingvehikel für Anteile an Tochtergesellschaften, Immobilienbeteiligungen, geistiges Eigentum und Finanzinstrumente eingesetzt, insbesondere in Situationen, in denen DBA-Zugang nicht erforderlich ist oder die Investition auf einer Konzernebene strukturiert ist, auf der Vertragsvorteile nicht benötigt werden.
Welche Steuern zahlt eine AC auf Mauritius?
Die AC ist nicht steuerlich in Mauritius ansässig und unterliegt keiner mauritischen Einkommensteuer auf Einkünfte, die außerhalb von Mauritius entstehen. Jegliche auf Mauritius entstehende Einkünfte unterliegen dem Standard-Körperschaftsteuersatz von 15 %. Die AC unterliegt keiner MwSt., es sei denn, sie übt steuerpflichtige Tätigkeiten auf Mauritius aus. Steuerpflichten in anderen Rechtsgebieten hängen von den individuellen Umständen ab.
Welche jährlichen Compliance-Anforderungen gelten für eine AC?
Die AC muss bei der FSC einen Jahresbericht einreichen, einen lizenzierten Registered Agent auf Mauritius unterhalten, aktuelle Angaben zur wirtschaftlichen Berechtigung führen und AML/CFT-Pflichten erfüllen. Es besteht keine Pflicht zur Einreichung geprüfter Jahresabschlüsse bei der FSC, obwohl die Führung ordnungsgemäßer Buchführungsunterlagen nach dem Companies Act 2001 erforderlich ist.
Kann eine AC ein Bankkonto auf Mauritius eröffnen?
Ja. ACs können Geschäftskonten auf Mauritius eröffnen. Einige Banken wenden bei ACs strengere Sorgfaltspflichten an als bei GBCs, angesichts der geringeren Substanzanforderungen. Wir helfen bei der Identifizierung geeigneter Bankpartner und der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen, um eine erfolgreiche Kontoeröffnung zu unterstützen.
Kann eine Authorized Company später in eine GBC umgewandelt werden?
Ja. Wenn sich Ihr Geschäft weiterentwickelt und DBA-Zugang wichtig wird, kann eine AC in eine GBC umstrukturiert oder umgewandelt werden, indem eine FSC-Lizenz beantragt, die erforderliche wirtschaftliche Substanz aufgebaut und alle GBC-Berechtigungskriterien erfüllt werden. Wir beraten zum Umwandlungsprozess und -zeitplan.
Wie schnell kann eine AC gegründet werden?
Eine Authorized Company kann in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen nach Einreichung eines vollständigen Antrags bei der FSC und dem Registrar of Companies registriert werden. Das Verfahren ist schneller als ein GBC-Lizenzantrag, da kein FSC-Lizenzierungsverfahren stattfindet. Unser Team stellt sicher, dass alle Unterlagen korrekt vorbereitet werden, um Verzögerungen zu vermeiden.